Bildungsfreistellung: Erleichterung bei Beantragung
Koblenz, August 2023 - Bildungsfreistellung – auch Bildungsurlaub oder Bildungszeit – ist zusätzlicher, bezahlter Urlaub, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zum Zweck einer Weiterbildung gewähren. Auch Fernstudierenden im zfh-Verbund steht in vielen Fällen eine Freistellung von der Arbeit zu. Das gilt für die Zeit der Präsenzphasen an den Hochschulen, aber auch für online durchgeführte Veranstaltungen. Gesetze zur Bildungsfreistellung, zu Bildungsurlaub oder -zeit regeln entsprechende Voraussetzungen, die in den einzelnen Bundesländern variieren.
Maßgeblich ist der Ort des Arbeitsplatzes. Dabei sorgen die Bildungsträger für eine Anerkennung ihrer Weiterbildungsangebote nach dem jeweiligen Gesetz. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können die Teilnehmenden bei ihren Arbeitgebern eine Bildungsfreistellung, einen Bildungsurlaub oder eine Bildungszeit beantragen.
Um das Verfahren möglichst unkompliziert zu gestalten, steht den Fernstudierenden im zfh-Verbund ab sofort ein moderndes Tool zur Verfügung: Die benötigten Formulare werden nun automatisch und individuell zugeschnitten generiert und sind digital auf der Homepage abrufbar.
Die Optimierung im Bereich der Bildungsfreistellung wurde durch das Projekt "Bildungsfreistellung – Modernisierung des Services für Studierende, der internen Abläufe und der Datengenerierung" möglich. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) hat dieses Projekt gefördert.
Die Finanzierung erfolgte im Rahmen der Förderrichtlinie zur Programmlinie 2 "Student life Cycle" Fördermaßnahme (D) "Stärkung der digitalen Strukturen, Kompetenzen und Prozesse an den Hochschulen einschließlich der Verwaltungen". Das Projekt wurde jetzt vom zfh erfolgreich abgeschlossen.
Nachhaltige Digitalisierung und Automatisierung sorgen nun für eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwands. Die Erwartungen der Studierenden, schnell und unkompliziert digital an die nötigen Informationen, Bescheide und Unterlagen zu gelangen, werden erfüllt. Das zfh hat dazu ein datenbankbasiertes Formularmanagement auf Basis seines bereits etablierten Studienfinders aufgesetzt.
Auch für das zfh als Bildungseinrichtung wird die Arbeit im Hinblick auf die Berichtspflicht gegenüber dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) erleichtert. Die Daten, die das zfh dafür benötigt, sind in den Prozess integriert und werden aus den Angaben der Fernstudierenden generiert.