KEIN Mehrwert

Ist das Bürokratie oder kann das weg?

Sünne EichlerLich, Februar 2026 - (von Sünne Eichler) Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) stammt aus einer Zeit, in der Fernlernen vor allem per Post stattfand. Die Bildungslandschaft hat sich grundlegend gewandelt. Digitale Weiterbildungen, asynchrone Lernangebote und KI-gestützte Lernbegleitung gehören längst zum Alltag beruflicher und privater Entwicklung - und deren Wirksamkeit wird längst empirisch begleitet und belegt. Gerade deshalb zeigt sich deutlicher denn je: Das FernUSG kann echte Bildungsqualität weder prüfen noch fördern, sondern es behindert moderne Entwicklungen.

Eine Abschaffung würde aus meiner Sicht drei wichtige Ziele zugleich unterstützen:

  • Bürokratieabbau: Wegfall unnötiger und teurer Prüf- und Zulassungsverfahren.
  • Digitalisierungsschub: Stärkung des Zugangs zu modernen, digitalen Lernangeboten – inklusive KI-basierter Lernmodelle.
  • Chancengerechtigkeit: Flexible, asynchrone Lernwege für Berufstätige, Eltern oder Quereinsteiger werden einfacher möglich.

Schauen wir uns einmal einige Gründe für eine Abschaffung an:

Grund 1: Verbraucherschutz  bereits gesichert – es bedarf keiner zusätzlichen Regelungen

Das FernUSG wurde vor 50 Jahren als Verbraucherschutzgesetz eingeführt. Die rechtliche Absicherung von Verbrauchern hat sich seitdem deutlich weiterentwickelt. Selbst der Normenkontrollrat (NKR) empfiehlt daher das FernUSG abzuschaffen – ein Novum in seiner Geschichte. Zur Begründung heißt es u.a., dass die zentralen Verbraucherschutzaspekte des FernUSG spätestens seit Anfang der 2000er Jahre ausreichend durch das allgemeine Verbraucherschutzrecht abgedeckt und die bürokratischen Belastungen für Weiterbildungsanbieter somit nicht mehr zu rechtfertigen sind.

Grund 2: Qualität von Weiterbildung: Ein statischer Stempel ersetzt kein wirksames Lernen

Die Befürworter des FernUSG stellen gerne das Gesetz als Instrument der Qualitätssicherung dar. Bisher konnte mir – trotz Nachfrage – noch keine Untersuchung vorgelegt werden, die diesen Anspruch rechtfertigt. Anbieter müssen ihre Lernsettings vielmehr so gestalten, dass sie in das Schema der Zertifizierung passen. Zertifizierungen mögen für Standardprozesse z.B. in der Produktion oder IT-Prozessen passen. Für Weiterbildungen mit ihren ganz unterschiedlichen Anforderungen und Kontexten passt ein Schema F nicht.

Dazu stellt das FernUSG generell alle Lernformen, die nicht synchron sind, unter Generalverdacht – als wäre nur Präsenz die einzig sinnvolle Lernform. Dabei sagen wissenschaftliche Untersuchungen folgendes: digitale Technologien können systematisch anspruchsvollere Lernprozesse ermöglichen und damit signifikant zum Lernerfolg beitragen. Damit liefern die Befunde empirische Hinweise darauf, dass der Mehrwert digitaler Lernangebote vor allem in der Förderung aktiver, konstruktiver und interaktiver Lernprozesse liegt.

Der Weiterbildungsmarkt im B2B-Bereich hat über Jahrzehnte ohne das FernUSG hochwertige Angebote hervorgebracht. Wo genau also entsteht für Lernende ein Mehrwert, wenn künftig eine Behörde jede Kursunterlage prüft? Ich sehe keinen. Qualität entsteht durch didaktische Expertise, aktuelles Fachwissen, kontinuierliche Evaluation – nicht durch statische Prüfrituale. Der Markt entscheidet und nicht eine Behörde. Und gerade weil der Markt entscheidet, ist die Abschaffung des FernUSG KEIN Freifahrtschein für Weiterbildungsanbieter. Vielmehr ist der gesunde Wettbewerb die Garantie für wertvolle Angebote.

Verbraucher wie Unternehmen sind in der Lage, sich ihr eigenes Bild zu machen, ob die Qualität des Angebots ihren eigenen Ansprüchen entgegenkommen. Ich glaube an deren Mündigkeit!

Grund 3: Zulassungsverfahren bremsen Innovation

Digitale Bildung entwickelt sich iterativ: Inhalte, Methoden und KI-Modelle werden laufend verbessert. Ein Zulassungsverfahren, das Monate dauert, widerspricht dieser Realität. Es sorgt paradoxerweise dafür, dass Kurse veraltet sind, bevor sie erscheinen – zum Schaden der Lernenden.

Gleichzeitig verlieren deutsche Anbieter international an Tempo. Während andere Länder Freiräume schaffen, hemmt das FernUSG Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Aktuelle Entwicklung wie beispielsweise der Einsatz von KI oder VR – die bereits jetzt schon für die Lernenden echten Mehrwert bieten können – werden behindert

Grund 4: Teilhabe & Durchlässigkeit: Chancen statt Hürden

Starre formale Vorgaben wie der Prozentsatz von über 50 % synchronen Anteil am Lernangebot schaffen indirekte Zugangshürden für Erwerbstätige, Eltern und Quereinsteiger, da sie notwendige Flexibilität – etwa asynchrones oder individuelles Lernen – einschränken. Gleichzeitig werden heterogene Lerngruppen ausgebremst, weil Anbieter ihre Zielgruppen häufig formalistisch definieren, anstatt Bildungsangebote pädagogisch sinnvoll zu öffnen und an unterschiedliche Lernvoraussetzungen anzupassen.

Aktiv werden für mehr Qualität und Innovation in der Bildung

Ich habe bereits Mitte letzten Jahres eine Initiative zur Abschaffung des FernUSG gestartet. Warum Abschaffung und nicht Novellierung? Weil eine Überarbeitung des Gesetzes uns in Deutschland keinen Schritt näher zu moderner Weiterbildung bringt. Wer sich der Initiative zur Abschaffung des FernUSG anschließen möchte, ist herzlich eingeladen.