Grenzen der Werbung

BVMed stellt neues eLearning-Tool zum HWG vor

Berlin, Juni 2012 - Darf in der Publikumspresse mit Krankheitsgeschichten für Medizinprodukte geworben werden? Darf ein Unternehmensartikel oder eine Webseite Aussagen von Patienten enthalten? Diese spannenden Fragen für die MedTech-Unternehmen beantwortet das neue eLearning-Tool des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) zum Thema "Heilmittelwerbegesetz (HWG) und Medizinprodukte".



Das Lernprogramm enthält eine fiktive Anzeige mit differenzierten Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit. Das eLearning-Tool des BVMed entstand in Zusammenarbeit mit Dr. Ulrich Reese von der Rechtsanwaltskanzlei Clifford Chance und wurde konzipiert und technisch umgesetzt von Dr. Ingo Carl von der Agentur dr. carl gmbh.

Thema ist die immer aktuelle Frage nach den Grenzen, die das HWG den MedTech-Unternehmen bei Werbe- und Informationsaktivitäten setzt. "Medizin und Gesundheit sind sensible Themen. Medizinische Informationen unterliegen einer besonderen Verantwortung. Welcher rechtliche Rahmen muss beachtet werden? Welche juristischen Fallstricke gibt es? Was ist erlaubt und was verboten? Wir wollen den MedTech-Unternehmen mit dem neuen eLearning-Tool praktische Tipps und einen echten Erkenntnisgewinn geben", sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt. Sein Fazit: "Unternehmen dürfen nach dem HWG in der Kommunikation mit Medizinprodukten weit mehr, als sie glauben."

"Im Zuge der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) werden im Herbst 2012 auch die HWG-Vorschriften für Medizinprodukte weiter liberalisiert werden. So ist zukünftig in der Publikumswerbung auch die objektive und nicht irreführende Werbung mit Aussagen von Patienten (Testimonial-Werbung) zulässig. Auch das Verbot der Verwendung von fremd- und fachsprachlichen Bezeichnungen in der Publikumswerbung wird für Medizinprodukte entfallen. Diese wichtigen Fakten vermittelt das eLearning-Tool praxisorientiert und verständlich", so Rechtsexperte Dr. Ulrich Reese.

Bislang bestanden für Medizinprodukte in der Publikumswerbung bereits Privilegierungen gegenüber Arzneimitteln. So ist die Werbung mit Empfehlungen von Wissenschaftlern oder Prominenten im Gegensatz zum Arzneimittelbereich bei Medizinprodukten zulässig. Möglich sind auch Krankengeschichten, Personen in Berufskleidung und bildliche Darstellungen von Krankheiten, Wirkungsvorgängen oder Vorher-Nachher-Vergleichen.


Unzulässig ist nach wie vor "irreführende Werbung", also falsche Behauptungen insbesondere über Produktwirkungen oder das Verschweigen oder Verharmlosen von Anwendungsrisiken. "Die Fragen und deren ausführliche Erläuterungen in dem interaktiven Tool vermitteln auf unterhaltsame Art Praxiswissen zur HWG-Anwendung", so Entwickler Dr. Ingo Carl. Das Tool ist außerdem gekoppelt mit einem Praxisleitfaden des BVMed zum HWG.