Begleitstudium zu Rechtsfragen der Künstlichen Intelligenz
Düsseldorf, Mai 2024 - Künstliche Intelligenz gehört zu den größten transformativen Faktoren der Gegenwart und erfasst nahezu sämtliche gesellschaftliche Bereiche. Ihr Einsatz stellt auch die Rechtswissenschaft vor große Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund bietet die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität ihren Studierenden (und externen Hörer:innen) die in dieser Form in Deutschland einzigartige Möglichkeit, den Begleitstudiengang "Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz" zu absolvieren.
Der Begleitstudiengang findet jährlich beginnend im Sommersemester statt und wird im darauffolgenden Wintersemester fortgeführt und abgeschlossen. Im Rahmen des Begleitstudiums wird den Studierenden ein Grundverständnis für die Möglichkeiten des Einsatzes von künstlicher Intelligenz bei der Rechtsanwendung ("Legal Tech") und für rechtliche Fragen des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in zahlreichen Lebensbereichen vermittelt. Der Begleitstudiengang bietet den Studierenden somit eine für ihre berufliche Zukunft wertvolle Zusatzqualifikation.
Kern des Begleitstudiums ist die Veranstaltungsreihe "Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz". Im Rahmen dieser Veranstaltung werden spezifisch rechtliche Fragen des Einsatzes von Methoden der künstlichen Intelligenz behandelt. Die behandelten Themenkomplexe reichen dabei von rechtstheoretischen und rechtsethischen Grundfragen über grundlegende Fragestellungen in allen Rechtsgebieten bis hin zu konkreten Implikationen für verschiedene, insbesondere wirtschaftsbezogene Rechtsbereiche.
Parallel zu den rechtlichen Veranstaltungen ist es empfehlenswert, sich im technischen Bereich weiterzubilden. Dafür kann auf die Veranstaltung "KI für alle" des HeiCAD zugegriffen werden. Der Kurs setzt keine Vorkenntnisse in der Informatik voraus und soll eine verständliche Einführung in den Themenkomplex künstliche Intelligenz ermöglichen.