BGH-Urteil

100 Seiten Scan gegen "angemessene Gebühren"

Karlsruhe, Dezember 2013 - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, wie viel Lehrmaterial Hochschulen künftig online stellen dürfen. Stein des Anstoßes und Anlass des Prozesses war ein Psychologiefachbuch aus dem die Fernuniversität Hagen 14 Kapitel bzw. 91 Seiten als PDF-Datei ins elektronische Postfach ihrer angemeldeten Teilnehmer gestellt hatte. Der Stuttgarter Kröner-Verlag wehrte sich dagegen mit einer Abmahnung. Nun ist es entschieden: Bis zu zwölf Prozent aber höchstens 100 Seiten dürfen Universitäten aus Fachpublikationen online bereit stellen.

Kostenfrei ist dies jedoch für die Universitäten nicht. Die Buchverlage dürfen eine angemessene Lizenzgebühr verlangen. Wie hoch diese Lizenzgebühren ausfallen dürfen, hat der BGH allerdings nicht entschieden. Zur Ermittlung einer "angemessenen Gebühr" wurde der Fall an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen. Dennoch kann die BGH-Entscheidung als Grundsatzurteil zum eLearning betrachtet werden. Aktenzeichen: I ZR 76/12