Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - eine Compliance-Herausforderung
Burghausen, Oktober 2023 - Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellt Unternehmen vor große bürokratische Herausforderungen: Lieferanten müssen bewertet, eine Beschwerdestelle eingerichtet und ein Menschenrechtsbeauftragter ernannt werden. Hinzu kommen Dokumentationen, permanente Risikobewertungen und das Reagieren auf Veränderungen in Märkten, auf die der Einfluss teilweise sehr gering ist. Bei Fehlverhalten drohen immense Strafen.
Smarte Lösungen durch intelligente Software bieten hier nun Mathias Hess und Dr. Margarete Hetmanczyk, die mit mh2-experts ein Unternehmen gegründet haben, das verspricht, alle Anforderungen des LkSG einfach, preiswert, effizient und automatisiert zu erfüllen und so die Unternehmen zu entlasten.
"Noch müssen nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland die hohen Anforderungen des Gesetzes erfüllen", erklärt Mathias Hess. Aber schon im kommenden Jahr sinke die Grenze auf 1.000 Mitarbeiter. "Und wenn erst das von der EU geplante Lieferkettengesetz in Kraft trete, werde die Grenze auf 500 sinken, in kritischen Branchen gar auf 250", so der IT-Experte. Da fast jedes Unternehmen in eine Lieferkette eingebunden sei, werde es letztlich auch nahezu jedes Unternehmen treffen. Man könne das Thema nicht ignorieren.
"Das wird am Ende eine Kraftanstrengung wie bei der DSGVO", weiß auch Dr. Margarete Hetmanczyk. Sie ist Expertin für das LkSG, beschäftigt sich unter anderem mit dem Einkauf von Software und IT-Procurement. Für das LkSG sei in den meisten Unternehmen niemand so richtig zuständig, berichtet sie aus der Praxis.
"Die Compliance fühlt sich nicht verantwortlich und verweist an den Einkauf. Der Einkauf sieht das Beschwerdemanagement in der Pflicht, das wiederum die HR. Und die HR zeigt auf die Rechtsabteilung. Fakt ist jedenfalls, der Einkauf alleine kann das Thema nicht verantworten. Doch niemand möchte dieses heiße Eisen so recht anfassen. Es gibt noch sehr wenige interne Standards und Erfahrungen", so Hetmanczyk. Das seien die Gründe, weswegen viele Unternehmen beim Thema LkSG noch riesige Nachholbedarfe haben.
Als mh2-experts möchten Hetmanczyk und Hess hier nicht nur Unternehmen von der bürokratischen Last befreien, sie möchten auch aufklären. Im kommenden Monat soll es auf der Website www.mh2-experts.com einen Quickcheck geben, der Unternehmen in wenigen Minuten nicht nur Auskunft darüber gibt, ob und wann sie vom LkSG betroffen sind oder sein werden, sondern auch in welcher konkreten Weise.
Mit einfachen Lösungen und Modulen bilden die mh2-experts schon heute alle Anforderungen aus dem LkSG ab, beraten, implementieren, monitoren und übernehmen bei Bedarf sogar die Position des Menschenrechtsbeauftragten. "Wir möchten, dass Unternehmen ihrer Verantwortung maximal gut gerecht werden können, ohne selbst großartige und komplexe Prozesse gestalten zu müssen", verdeutlichen die beiden Experten. Möglich werde dies durch den Einsatz einer eigens dafür entwickelten Software, die auch "as a service" genutzt werden kann.
Unternehmen sollten nun einigermaßen schnell handeln, so der Rat der beiden Gründer und IT-Profis. „Die DSGVO-Einführung hat an einigen Stellen zu regelrechten Panikattacken geführt. Beim LkSG lässt sich dies noch vermeiden. Aufgrund der Struktur des Gesetzes lässt sich viel standardisieren und automatisieren. Genau das möchten wir tun.“