Verkauf von Online-Coaching eingestellt: Fernunterricht am Ende?
Kempen, Juli 2023 - (von Sergej Dubowik, CEO der SalesPower GmbH) Besonders während Corona kamen viele Online-Coaching-Angebote auf. Die Digitalisierung hat ermöglicht, von zu Hause aus zu lernen und nicht mehr dafür an einen anderen Ort fahren zu müssen. Die meisten Angebote fallen jedoch unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), weswegen nun viele Dienstleister den Verkauf einstellen müssen. Doch was genau besagt das FernUSG? Wie bekommt man eine ZFU-Zertifizierung? Und wer darf weiterhin Fernunterricht anbieten?
Das FernUSG
Das Fernunterrichtsschutzgesetz besagt, dass ein Online-Kurs durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zertifiziert werden muss. Dieses Gesetz gibt es schon seit 1977. Im März wurde es wieder aufgerollt und vom Oberlandgericht Celle aktualisiert. Demnach müssen nun Kurse eine ZFU-Zertifizierung haben, bei denen Anbieter und Teilnehmer räumlich getrennt sind, der Lehrende den Lernerfolg überwacht und er für die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten von dem Teilnehmer bezahlt wird.
Dabei findet der Kontakt also asynchron und weniger synchron statt. Das bedeutet, dass der Selbstlernpart des Teilnehmers sehr hoch liegt. Außerdem muss immer eine Form von Lernerfolgskontrolle, Beratung oder Betreuung stattfinden. Und auch wenn Fragen, z. B. über WhatsApp oder per Telefon, beantwortet werden, fällt das Angebot unter das FernUSG. Zuletzt spielt es auch keine Rolle, ob der Vertrag zu einem Privatkunden oder einem Unternehmen besteht.
Der Sinn hinter dem Gesetz
In einer seiner letzten Shows hat Jan Böhmermann verdeutlicht, wie schwer es ist, schlechte Online-Coaching zu erkennen. Schließlich gibt es immer mehr und mehr Angebote und nicht alle sind wirklich qualitativ hochwertig.
Der Sinn hinter dem FernUSG ist es also, Nutzer vor unseriösen Bildungsangeboten zu bewahren. Bei einem schlechten Angebot wird der erforderliche Qualitätsstandard nicht eingehalten. Jedem Menschen steht vernünftige Bildung zu. Deswegen soll durch das FernUSG die Spreu vom Weizen getrennt werden.
Das Problem mit den Resellern
In den letzten Monaten haben Reseller-Plattformen aufgehört, nicht ZFU-zertifizierten Kurse und Coaching zu vertreiben. Unabhängig davon, ob man als Verkäufer ZFU-zertifiziert ist oder nicht. Doch auch mit diesem Zertifikat ist es Reseller-Plattformen nicht weiter möglich, solche Angebote zu machen. Der Grund dafür ist recht simpel: Reseller also Wiederverkäufer agieren als Vermittler zwischen Anbieter und Käufer. Bei Verträgen gelten die AGBs des Resellers und nicht des Verkäufers.
Weiter Online-Coaching anbieten
Wenn man dem FernUSG entgehen will, hat man als Anbieter auch die Möglichkeit, die eigene Leistung entsprechend anzupassen. Ein Onlinekurs fällt nämlich nicht unter das Gesetz, wenn
- Der Kontakt zwischen dem Lehrenden ausschließlich synchron stattfindet
- Keine Betreuung, Beratung oder Lernerfolgskontrolle angeboten wird, d.h. der Kontakt beschränkt sich auf die Vertragsabwicklung
- es keine Aufzeichnungen gibt
Wenn man jedoch auf nicht alle dieser Punkte verzichten will oder kann, ist es natürlich sinnvoll, das Zertifikat zu beantragen. Das geht ganz leicht auf der Webseite der ZFU. Man sollte dann den entsprechenden Kostenaufwand einplanen.
Mögliche Konsequenzen
Bietet man weiter Fernunterricht an, ohne eine ZFU-Zertifizierung zu besitzen, muss mit Konsequenzen gerechnet werden. Es kommt zu hohen Kosten, in Form von Bußgeld und der Rückerstattung der Teilnehmergebühren. Eine Kündigung ist dann nicht mehr nötig, weil der Vertrag offiziell nicht existiert.
Damit man einer solchen Strafe entgehen kann, ist es unerlässlich, das eigene Angebot entsprechend der Anforderungen anzupassen oder eine ZFU-Zertifizierung zu beantragen.