Hochschulen müssen Innovationsschmieden digitaler Lehre sein
Berlin, Mai 2021 - Im November 2020 haben Bund und Länder gemeinsam die Stiftung "Innovation in der Hochschullehre" auf den Weg gebracht. Sie soll die Lehre an deutschen Hochschulen dauerhaft stärken, Innovationen ermöglichen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Lehre erhöhen. Jetzt sind die ersten 139 Förderprojekte zur Digitalisierung in der Hochschullehre bekanntgegeben worden, die mit bis zu 330 Millionen Euro gefördert werden.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: "Ich bin überzeugt: Hochschulen, Lehrende und Studierende können langfristig davon profitieren, was sie in der Hochschullehre in der Pandemie mit Improvisationstalent, Pioniergeist und Kreativität auf die Beine gestellt haben. Digitale Formate waren dabei für Lehrende und Lernende ein zentraler Schlüssel. Gleichzeitig haben sie gelernt, welche Präsenzformate, welche Formen des akademischen Austauschs am meisten fehlen.
Das bietet uns eine große Chance: Wenn die Hochschulen in der nächsten Zeit mehr und mehr zur Präsenzlehre zurückkehren, gilt es, Altbewährtes mit neuen Ideen zu verbinden und so eine wirklich zeitgemäße Hochschullehre für morgen zu gestalten und umzusetzen. Daher unterstützt die Bundesregierung die Digitalisierung an Hochschulen nach Kräften.
Ich freue mich deshalb über die große Resonanz, die die erste Förderbekanntmachung der Stiftung zur Stärkung der Hochschullehre durch Digitalisierung hervorgerufen hat. Den ausgewählten Hochschulen und Projekten gratuliere ich herzlich. Ich wünsche allen Beteiligten, dass von den Projekten auch starke Impulse für Transfer, Austausch und Vernetzung ausgehen, die gleichermaßen Innovation und Qualität in der Hochschullehre nachhaltig befördern.
Davon werden in besonderem Maße die Studierenden an den Hochschulen profitieren. Auch die Stiftung Innovation in der Hochschullehre möchte ich beglückwünschen, denn sie hat angesichts der Corona-Pandemie vorzeitig und in sehr kurzer Zeit die Förderung von Digitalisierungsprojekten der Hochschulen ermöglicht und organisiert - parallel zu ihrer Aufbauarbeit. Für solches Engagement sage ich ein großes 'Dankeschön'."
Die erste, vorgezogene Förderbekanntmachung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre soll helfen, die besonderen pandemiebedingten Herausforderungen zu bewältigen, die sich für das Lehren und Lernen jetzt und künftig ergeben. Unter dem Titel "Hochschullehre durch Digitalisierung stärken. Präsenzlehre, Blended Learning und Online-Lehre innovativ weiterdenken, erproben und strukturell verankern" fördert die Stiftung zukunftsweisende Projektvorhaben.
Bei der Auswahl der Projekte waren Innovationsstärke und Transfermöglichkeiten zentrale Kriterien. Die Bereitschaft zu Austausch und Vernetzung unter den Geförderten wird im Sinne eines gemeinsamen Lernens vorausgesetzt und von der Stiftung unterstützt. Zur Antragstellung berechtigt waren staatlich finanzierte oder überwiegend staatlich refinanzierte deutsche Hochschulen, einzeln oder im Verbund. Die Antragsfrist endete am 1. März 2021, die Förderung der Projekte beginnt ab 1. August 2021.
Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre wurde am 9. November 2020 gegründet und soll die Lehre an deutschen Hochschulen dauerhaft stärken, Innovationen ermöglichen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Lehre erhöhen. Es sollen Anreize gesetzt werden, sich dauerhaft und verstärkt für Qualitätsverbesserung in der Lehre einzusetzen, diese nachhaltig zu erneuern und an das wandelnde Umfeld anzupassen. Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre ist mit ihrem Auftrag weltweit einmalig und wurde als neue weitgehend selbständige Treuhandstiftung unter dem Dach der Toepfer Stiftung gGmbH eingerichtet.
Voraussetzung zur Gründung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre ist die Bund-Länder-Vereinbarung "Innovation in der Hochschullehre" vom 6. Juni 2019. Wichtige Ziele der Vereinbarung sind - in Nachfolge des Qualitätspakts Lehre - die Förderung der Weiterentwicklung der Hochschullehre sowie deren Stärkung im Hochschulsystem insgesamt. Bund und Länder stellen jährlich bis zu 150 Millionen Euro zur Förderung der Innovation in der Hochschullehre bereit. Die Finanzierung erfolgt in den Jahren 2021 bis 2023 durch den Bund, ab 2024 mit Länderbeteiligung über 40 Millionen Euro.