Unterstützung für eLearning von Speditionen
Kiefersfelden, Januar 2019 - Für kleine und mittlere Logistikunternehmen, die ihre kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeiter auf der eLearning-Plattform "Spedifort" weiterbilden, wird die Teilnahme noch preiswerter. Wenn sie Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetz durchführen und Halter oder Eigentümer von zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen von mindestens 7,5 Tonnen sind, können sie ab sofort für alle Kurse, die der Plattformbetreiber INN-ovativ KG entwickelt hat, Fördergelder beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beantragen.
Die Kölner Behörde unterstützt in der Förderperiode 2019 erstmals Weiterbildungsmaßnahmen, welche auf eLearning und Blended Learning basieren. Bei eLearning lernen die Teilnehmer ausschließlich an Desktop, Laptop, Tablet oder Smartphone. Voraussetzungen für Blended Learning ist die virtuelle Verknüpfung von Lehrgangsteilnehmern und Dozenten sowie die anschließende Möglichkeit zur realen Begegnung zwischen Teilnehmern und Dozenten.
Rund 30 Kurse sowie 21 Unterweisungen können auf "Spedifort" gebucht werden. Das Spektrum der Weiterbildungsthemen reicht von einschlägigen ADR-Gefahrgutvorschriften über Ladungssicherung, Schadensversicherung und Kundenakquise bis hin zu Disposition und Zollthemen aller Art.
Die Unternehmen können sich einen Teil ihrer Ausgaben vom BAG erstatten lassen. Der Fördersatz ist abhängig von der Anzahl ihrer förderfähigen Fahrzeuge und der Größe ihres Unternehmens. Kleine Unternehmen erhalten Fördermittel bis zu 1.050 Euro, mittlere Unternehmen 900 Euro und andere Unternehmer bis zu 750 Euro pro ermittelten Fahrzeug.
Die Förderhöhe ist ebenfalls gestaffelt. Sie beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und bei anderen Antragstellern bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Genaue Informationen sind der Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung zu entnehmen.
"Die Kurse von Spedifort erfüllen alle Fördervoraussetzungen. So sind wir seit letztem Jahr sind nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung) qualifiziert und seit Dezember 2018 von der Prüf- und Zertifizierungsstelle des DGUV, dem Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, zertifiziert.", sagt Andreas Rinnhofer, Geschäftsführer von INN-ovativ. "Außerdem entsprechen die Lehrinhalte den Anforderungen der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien."
Auch Unternehmen, die auf "Spedifort" betriebsspezifische Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, können bei der BAG einen Förderantrag stellen. Gleiches gilt für Unternehmen, die bereits eine De-minimis-Förderung beantragt haben. Wenn sie zusätzlich in Weiterbildung investieren, wird das BAG einen entsprechenden Antrag unterstützen.