Podcast über das Abmahnrisiko beim Begriff "Webinar"
Berlin, Juli 2020 - Der Begriff "Webinar" ist markenrechtlich geschützt. Und nun rollt eine Welle der Verunsicherung durch das Land und viele befürchten eine Abmahnung. Zu Unrecht sagt Rechtsanwalt Jun aus Würzburg, der sich auf die Suche nach dem Inhaber der Marke gemacht hat und tatsächlich eine Antwort erhalten hat. Im Podcast von eLearningBIZ erläutert er, wie sich Bildungsanbieter jetzt verhalten sollten und warum keine Abmahnwelle droht.
Im Podcast gibt Rechtsanwalt Jun wichtige Hinweise, wie Bildungsanbieter und Kursersteller aktuell den Begriff Webinar verwenden sollten und so einer Verletzung der bestehenden Wortmarke Webinar aus dem Weg gehen können. Denn eines ist sicher: Nur weil der Begriff Webinar aktuell durch eine Wortmarke geschützt ist, bedeutet dies nicht, dass Bildungsanbieter, Unternehmen oder Kursersteller den Begriff Webinar nicht mehr verwenden dürfen.
Anhand von Beispielen erläutert Rechtsanwalt Jun, wo die Grenzen der zulässigen Verwendung liegen und warum er die Gefahr einer Abmahnung als sehr gering einschätzt.