Praxisnahe Modernisierung des FernUSG gefordert
Berlin, Oktober 2025 - Der Bundesverband der Fernstudienanbieter setzt sich für eine umfassende Reform des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) ein. Ziel ist es, den Schutz der Teilnehmenden an Fernunterricht auch in einer zunehmend digitalen Weiterbildungswelt nachhaltig zu sichern. Denn trotz vielfältiger gesetzlicher Entwicklungen der letzten Jahrzehnte bleibt das FernUSG als spezialgesetzlicher Verbraucherschutz notwendig und unverzichtbar.
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) bleibt ein zentrales Instrument für Qualität und Verbraucherschutz in der digitalen Weiterbildung. Der Bundesverband der Fernstudienanbieter e. V. hat in einem aktuellen Positionspapier konkrete Vorschläge zur Modernisierung des Gesetzes vorgelegt. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen an die digitalen Lernrealitäten anzupassen, ohne die bewährten Schutzmechanismen aufzugeben.
Warum das FernUSG nicht abgeschafft werden darf?
Fernunterricht ist ein zentrales Element moderner beruflicher Weiterbildung. Seine staatliche Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) garantiert Qualität und rechtliche Sicherheit. Das FernUSG bildet die gesetzliche Grundlage für diese Zulassung und schützt Verbraucher:innen sowohl inhaltlich als auch rechtlich – kein anderes Gesetz leistet dies in dieser Form.
Neue Vorschriften, etwa im Bereich digitaler Produkte oder fairer Verbraucherverträge, ersetzen das FernUSG nicht. Sie regeln technische oder vertragliche Aspekte, aber keine Qualitätsprüfung der Inhalte. Ohne das FernUSG fiele dieser Schutz ersatzlos weg – mit gravierenden Folgen
"Die jüngste Debatte über eine mögliche Abschaffung des FernUSG greift zu kurz", betont daher Verbandspräsident Andreas Vollmer. "Nicht weniger Regulierung ist gefragt, sondern eine zeitgemäße Weiterentwicklung – klar, praxistauglich und innovationsfreundlich."
Das Papier plädiert für:
- eine klare Abgrenzung des Anwendungsbereichs (z. B. zu Coaching-Formaten),
- Entbürokratisierung bei der Zulassung digitaler Bildungsangebote,
- und die rechtssichere Integration moderner Technologien wie KI-gestützter Lernsysteme.
Auslöser der aktuellen Diskussion ist das BGH-Urteil vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24), das die Reichweite des FernUSG auch auf unternehmerisch genutzte Weiterbildungsangebote ausgedehnt hat. Damit besteht dringender Handlungsbedarf, um die ZFU-Zulassungspraxis an die neuen Gegebenheiten anzupassen.


