Creative Commons

Lizenzverträge - nicht nur für Kreative

Berlin, September 2008 - Kreative Werke wie Musik, Literatur, Gemälde, Fotos oder Filme sind durch das Urheberrecht vor Diebstahl geschützt. Niemand anderes soll sich daran bereichern. Doch wenn man sein Werk gern partiell mit anderen Menschen teilen möchte, ist das gängige Copyright zu restriktiv. Die Non-Profit-Organisation Creative Commons unterstützt mit vorgefertigten Lizenzverträgen.




Creative Commons (CC ) bietet eine Reihe von Standard-Lizenzverträgen, die Kreative zur Verbreitung ihrer Inhalte nutzen können. Ehrenamtliche Mitarbeiter wie der Projektleiter der deutschen Niederlassung, John Hendrik Weitzmann, sind davon überzeugt, dass Urheber selbst in der Lage sein sollten zu entscheiden, mit welchen Einschränkungen sie ihr Werk zur Verfügung stellen.

Bisher konnten Urheber ihre Werke entweder überhaupt nicht oder nur unter der Prämisse "alle Rechte vorbehalten" veröffentlichen, sofern sie nicht selber in der Lage waren, differenzierte Lizenzverträge zu entwerfen. In Zeiten digitaler Medien und des Internets entwickelt sich diese eingeschränkte Auswahl jedoch zunehmend zu einer Behinderung der Kreativität. Für Künstler wird dies spätestens dann spürbar, wenn sie mit ihren Arbeiten selbst auf digitalen Inhalten anderer aufbauen wollen.

Die CC-Lizenzverträge bieten Rechteinhabern verschiedene Optionen. Der einfachste CC-Lizenzvertrag verlangt vom Lizenznehmer lediglich die "Namensnennung" des Rechteinhabers (Lizenzgeber) in festgelegter Weise. Allerdings darf der Lizenznehmer für die Nutzung des Werkes nicht entlohnt werden.

Davon ausgehend kann der Lizenzgeber weitere Einschränkungen vornehmen. Dabei stehen dem Rechteinhaber unterschiedlich kombinierbare CC-Lizenzen zur Verfügung. Mit dem Stempel "Keine Bearbeitung" versehen, darf das Werk von Lizenznehmern nicht bearbeitet oder in anderer Weise verändert werden. "Keine kommerzielle Nutzung" bedeutet, dass dieses Werk nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden darf.

Die Einschränkung "Weitergabe unter gleichen Bedingungen" heißt, dass Lizenznehmer dieses Werk bearbeiten oder in anderer Weise umgestalten, verändern oder als Grundlage für ein anderes Werk verwenden dürfen. Allerdings dürfen sie das neu entstandene Werk nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.

Vorteile für den Rechteinhaber


Welche dieser CC-Lizenzen der Rechteinhaber wählt, wird dem betreffenden Inhalt in Form von Meta-Angaben deutlich erkennbar mitgegeben. Dadurch können weltweit Nutzer - aber auch Suchmaschinen und Browser - genau erkennen, was mit den so markierten Inhalten geschehen darf und was nicht. Die Klärung dieser Frage bedarf also nicht mehr für jede einzelne Nutzung einer direkten Kommunikation zwischen Rechteinhaber und Nutzer.

Natürlich bleibt es den Beteiligten weiterhin vorbehalten, Einzelvereinbarungen mit dem Rechteinhaber zu treffen. Beispielsweise könnte ein Fotograf (Lizenzgeber), der seine Bilder unter einer CC-Lizenz mit den Bedingungen "Namensnennung-KeineBearbeitung" ins Netz gestellt hat, einem anfragenden Grafikdesigner (Lizenznehmer) problemlos erlauben, ein bestimmtes Bild doch zu bearbeiten.

Manche verwenden für ihre Werke nur deshalb CC-Lizenzen, weil sie demonstrieren möchten, dass sie sich für Open Access und freien Zugang zu Kulturgütern im Allgemeinen aussprechen Wer jedoch regelmäßig auf bereits vorhandenes digitale Material zurückgreift, um inspiriert zu werden oder weil die eigene Werkform es erfordert (Collagen, Grafikdesign, Mixen von Musik, etc.), weiß, dass dieser Materialpool nur dann aktuell und ergiebig bleibt, wenn aus ihm nicht nur entnommen, sondern auch etwas hinein gegeben wird. Eine - wenn auch eingeschränkte -Freigabe der eigenen Inhalte unterstützt die reziproke Vermehrung und Erhaltung des gemeinsamen Materialpools.

Auch kommerzielle Erwägungen können für eine CC-Lizenzierung sprechen: Insbesondere junge Rechteinhaber sind meist dingend auf rasche Verbreitung ihrer Inhalte angewiesen, erreichen diese aber gerade mangels Bekanntheit nur schwer. Eine Veröffentlichung unter einer freien Lizenz führt nachweislich zu einer signifikant größeren Verbreitung der Inhalte, da über bestimmte Plattformen und Suchmaschinen bereits heute gezielt danach gesucht werden kann.

Auch kommerzielle Erwägungen können für eine CC-Lizenzierung sprechen: Insbesondere junge Rechteinhaber sind meist dingend auf rasche Verbreitung ihrer Inhalte angewiesen, erreichen diese aber gerade mangels Bekanntheit nur schwer. Eine Veröffentlichung unter einer freien Lizenz führt nachweislich zu einer signifikant größeren Verbreitung der Inhalte, da über bestimmte Plattformen und Suchmaschinen bereits heute gezielt danach gesucht werden kann.