ELearning-Tools in Sachen Compliance für den öffentlichen Dienst Berlin
Berlin, November 2024 - Die Grenzen zwischen strafbarer Vorteilsnahme und Bestechlichkeit einerseits und Höflichkeit und Repräsentanz andererseits, definieren die "Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Geschenken, Belohnungen und sonstigen Vorteilen (AV Geschenke und Belohnungen – AV BuG)". Sie werden allen Mitarbeiter:innen im Öffentlichen Dienst regelmäßig neu bekanntgegeben – je nach Behörde per Mail oder im Umlaufverfahren. Aber praktisch sind sie ähnlich sperrig, wie der Name schon vermuten lässt.
Ein eLearning-Tool soll die Inhalte nun allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes einfacher zugänglich zu machen. Der vormalige Leiter der bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin angesiedelten Zentralstelle Korruptionsbekämpfung, Oberstaatsanwalt Dr. Rüdiger Reiff, hat es in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie Berlin (VAK), vertreten durch die Leiterin der Fortbildungsabteilung der VAK, Frauke Mönkeberg, entwickelt und gemeinsam mit dem derzeitigen Leiter der Zentralstelle, Oberstaatsanwalt Thomas Fels, nun der Öffentlichkeit vorgestellt.
Über den digitalen Zugang zu den Online-Angeboten der Verwaltungsakademie, die sämtlichen rund 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes in Berlin nach Registrierung offenstehen, ist das Angebot jetzt auffindbar.
Die Nutzerinnen und Nutzer werden dabei durch mehrere Fallgestaltungen geführt und müssen Fragen beantworten. Nach richtiger Beantwortung erfolgt noch ergänzend die Begründung.
Nach Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmenden dann eine Bescheinigung, die sie zur Personalakte reichen können, um nachzuweisen, dass sie ihrer Schulungsverpflichtung nachgekommen sind.
Mit dem eLearning-Tool nimmt Berlin in der Korruptionsprävention des öffentlichen Dienstes ein Vorreiterstellung gegenüber anderen Bundesländern ein.