Berufliche Qualifizierung

Fördermaßnahmen des BMBF sollen 2007 starten

Berlin/Bonn, Januar 2007 - Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will die Entwicklung und den Einsatz von eLearning-Projekten in der beruflichen Qualifizierung mit 30 Millionen Euro fördern und hat dafür ein neues Programm ins Leben gerufen. Das Programm "Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Entwicklung und zum Einsatz digitaler Medien in der beruflichen Qualifizierung" mit einer Laufzeit von vier Jahren soll 2007 starten.




Um den Wirkungsgrad digitaler Medien in der beruflichen Bildung zu erhöhen, hat sich die Bundesregierung entschlossen, dazu notwendige Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungsprozesse zu fördern. Ziel der Förderung des BMBF ist es,

  • die Potenziale der digitalen Medien zur Unterstützung struktureller Reformen in der beruflichen Bildung nutzbar zu machen,
  • durch beispielhafte Lösungen die berufliche Ausbildung und berufsbegleitende Qualifizierung in einzelnen Branchen zu unterstützen,
  • Beiträge zur Qualitätssicherung und - verbesserung mit Breitenwirkung zu leisten ,
  • neue Angebote und Dienstleistungen im Markt der beruflichen Weiterbildung zu stimulieren und
  • zu einer Kultur des lebenslangen Lernens beizutragen.

Schwerpunkt der Fördermaßnahme sind mediengestützte Qualifizierungsangebote,

  • die die Neuordnung von Ausbildungsberufen und die Weiterbildungen flankieren helfen; insbesondere in beschäftigungsintensiven Branchen,
  • für innovative forschungsintensive Bereiche und für Wachstumsbranchen, um den Wandel zu unterstützen und einem möglichen Fachkräftemangel vorzubeugen;
  • für Zielgruppen mit spezifischem Förderbedarf innerhalb der Aus- und Weiterbildung;
  • die die Berufsausbildung in strukturschwachen Regionen unterstützen,
  • die zur Verbesserung der Lernortkooperation beitragen, etwa zwischen beruflichen Schulen und betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildungsstätten, um zu einer besseren Verzahnung beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie von Arbeit und Lernen beizutragen;
  • für das Bildungspersonal, für Ausbilder und Prüfer.

Antragsberechtigt sind für die Aus- und Weiterbildung zuständige Sozialpartner, Bildungsträger, Forschungsinstitute/Universitäten und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung richtet sich insbesondere an Verbünde, Netzwerke und Konsortien.

Zur Sicherung der Nachhaltigkeit und der Breitenwirkung werden in der Regel Anträge einzelner Bildungsträger und Firmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht in Verbünden mit den für die geregelte Aus- und Weiterbildung zuständigen Sozialpartnern bzw. mit den Vertretern der Zielgruppen in Konsortien oder Netzwerken organisiert sind, nicht gefördert.