Zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten
Berlin, Mai 2020 - Bund und Länder haben sich auf die Umsetzung des vom Koalitionsausschuss beschlossenen Sofortprogramms in Höhe von 500 Millionen Euro zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten für Schüler verständigt. Dazu haben sich Bund und Länder auf eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule geeinigt. Die Mittel sollen nach dem Königsteiner Schlüssel an die Länder verteilt werden.
Mit diesem Geld werden die Länder Beschaffungsprogramme für mobile Endgeräte, einschließlich der Inbetriebnahme sowie des für den Einsatz erforderlichen Zubehörs auflegen. Die Geräte selbst sollen von den Schulen und Schulträgern an die entsprechenden Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden. Außerdem wird die Ausstattung der Schulen gefördert, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: "Die Corona-Krise darf keine Bildungskrise werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen auch in diesen Zeiten so gut es geht unterrichtet werden. Dieses Ziel eint uns alle. Dafür ziehen Bund und Länder an einem Strang. Der Unterricht wird auf absehbare Zeit aus einer Mischung von Präsenzunterricht und digitalem Lernen von zu Hause aus bestehen. Dazu gehört, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler über digitale Endgeräte verfügen. Die pragmatische Lösung zur Umsetzung des Beschlusses des Koalitionsausschusses nutzt den eingespielten Rahmen des DigitalPakts Schule. Damit ist sichergestellt, dass möglichst bald alle am Online-Unterricht teilnehmen können."
Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und rheinland-pfälzische Bildungsministerin, Dr. Stefanie Hubig: "Solange die Abstandsregelungen gelten, kann Schule nicht so stattfinden, wie wir es alle gewohnt sind und wie wir es uns wieder wünschen. In der Zeit der schrittweisen Schulöffnung, in der sich Präsenzunterricht und Heimarbeit abwechseln, arbeiten die Schulen weiter digital. Wir müssen dabei dafür sorgen, dass alle Schülerinnen und Schüler möglichst die gleichen Rahmenbedingungen haben. Denn zur Bildungsgerechtigkeit gehört auch die digitale Ausstattung der Schülerinnen und Schüler. Deshalb ist es ein konsequenter Schritt, dass wir Schülerinnen und Schülern, die es benötigen, jetzt digitale Endgeräte zur Verfügung stellen können."