Einsatzszenarien

Wie Kunden ihre Schulungs- und Nachweispflicht handhaben

Wiesbaden, November 2006 − Paragraph 12 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beschreibt die Schulungspflicht des Arbeitgebers. Wie diese Pflicht umgesetzt wird und, noch wichtiger, wie umgesetzte Schulungen dokumentiert werden, wird dabei in der Praxis unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt. Erste Erfahrungen zeigen ein weites Spektrum von Lösungen.




Ein klassischer Weg der Dokumentation ist das Zertifikat, das der Mitarbeiter nach erfolgreicher Bearbeitung des Programms ausdruckt und an die Personalabteilung schickt. Über eine Einstiegsseite im Lernprogramm meldet sich der Mitarbeiter mit seinem Namen im Programm an.

Das mit Namen versehene Zertifikat wird über eine Print-Funktion auf der letzten Seite des WBTs aktiviert: "Max Mustermann hat am Donnerstag, 16. November 2006, den Selbsttest im Web-based Training 'Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz' erfolgreich bearbeitet und sich auf diesem Wege über die wichtigsten Inhalte des Gesetzes informiert." Dann wird dieser Ausdruck in der Regel in der Personalakte des Mitarbeiters abgelegt.


Im vorliegenden Fall muss der Mitarbeiter die selbständige Bearbeitung des Programms darüber hinaus mit seiner Unterschrift auf dem Zertifikat bestätigen.





















Unternehmen, die bereits über ein Learning Management System verfügen, haben einzelne Schritte dieses Prozesses automatisiert. Die Authentifizierung des Mitarbeiters erfolgt hier über seine Anmeldung im Intranet oder auf der unternehmenseigenen Lernplattform selbst. Da das WBT über eine SCORM-Schnittstelle (SCORM Version 1.2) verfügt, kann die Bearbeitung des Programms direkt an das LMS gemeldet und an die Personalabteilung weitergeleitet werden.

Auch hier zeigen erste Erfahrungen, dass Unternehmen unterschiedliche Wege gehen: Während die einen die Bearbeitung jeder einzelnen Programmseite nachhalten wollen, melden andere nur das Erreichen der letzten Programmseite an das LMS zurück. Dritte wiederum halten die erfolgreiche Bearbeitung des Abschlusstests im LMS fest.


Apropos Abschlusstest: Er umfasst acht Fragen, von denen der Mitarbeiter 70 Prozent richtig beantworten muss, um diesen zu bestehen. In der "kundenneutralen" Version kann der Mitarbeiter den Selbsttest so oft wiederholen, bis er ihn bestanden hat. Selbstverständlich können diese Parameter an die Bedürfnisse jedes Kunden angepasst werden. Nach Bestehen des Tests kann sich der Mitarbeiter das Zertifikat ("Erfolgsbescheinigung") ausdrucken.


Wer nicht über ein LMS verfügt, der kann über eine entsprechende technische Anpassung durch die namentliche Anmeldung auf der Startseite des Programms oder vom Intranet gelieferten Daten, z.B. automatisch eine eMail generieren und an eine definierte Adresse verschicken lassen.


Weitere kundenindividuelle Lösungen für die Einbindung in ERP-Systeme werden gerne umgesetzt.