Kooperation

Juristen bieten Lernprogramm zum Kartellrecht

Berlin/Stuttgart, April 2012 - /von Prem Lata Gupta) Nicht nur eLearning-Anbietern, auch Wirtschaftsanwälten beschert das Thema Compliance zunehmend mehr Anfragen. Eine neuartige Kooperation besteht zwischen der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek und der Know How! AG. Im Auftrag der Juristen haben die Stuttgarter Weiterbildungsexperten ein Lernprogramm zum Kartellrecht entwickelt. Nicht weil die Anwälte sich selbst updaten wollen, sondern als Service für ihre Mandanten. Dr. Philip Kempermann gehört innerhalb der Kanzlei der Praxisgruppe Kartellrecht an und ist Salaried Partner. Er erklärt, warum Unternehmen davon profitieren.




Kartellrecht scheint ein Thema zu sein, dass viele Unternehmen umtreibt. Woran ist für Sie spürbar, dass hier Informations- und vielleicht auch Schulungsbedarf besteht?

Dr. Philip Kempermann: Das Bewusstsein ist während der vergangenen vier, fünf Jahre deutlich gestiegen. Unsere Mandanten kommen auf uns zu, weil das Thema in vielen Segmenten als relevant erkannt wird, vorwiegend natürlich in Einkauf und Vertrieb. Der Beratungsbedarf besteht in erster Linie bei der Geschäftsführung und in der Rechtsabteilung. Letztendlich müssen aber auch die Vertriebsmitarbeiter erreicht werden.


Das Spektrum der Beratung reicht dabei von generellen Compliance-Maßnahmen in Unternehmen über die Einzelfallberatung bis hin zur Vertragsgestaltung.

Was ist denn kartellrechtlich relevant?

Dr. Philip Kempermann: Die schwerwiegendsten Folgen haben Preisabsprachen, Gebiets- und Kundenabsprachen zwischen Wettbewerbern. Aber auch Fragen wie Wiederverkaufspreise oder Vertriebssysteme im Lieferanten-Kunden-Verhältnis haben große Bedeutung.

Gibt es Branchen, die besonders anfällig sind?

Dr. Philip Kempermann: Der so genannte Commodity-Bereich: Branchen, wo es um sehr ähnliche nicht-spezialisierte Güter geht, was eigentlich einen starken Konkurrenzdruck bedeutet. Und wo sich die Beteiligten dann fragen "Wollen wir uns hier weh tun?" Aber auch kleine Branchen, in denen sich die Handelnden seit Jahren kennen, bergen Risikopotenzial. Hier führt die gemeinsame Bekanntschaft zu einer Absenkung der Geheimhaltungsbereitschaft, so dass man leichter über Dinge wie Preise oder Kunden spricht - was grundsätzlich nicht zulässig ist.

Ist es nicht so, dass selbst Mittelständler inzwischen Compliance auf dem Schirm haben?

Dr. Philip Kempermann: Der Prozess ist in vollem Gang. Diejenigen, die international aufgestellt sind, haben das schneller antizipiert. Andere, insbesondere wenn es um Unternehmen geht, die lange vom Gründer geführt wurden, brauchen länger. Da wird Compliance oft erst zum Thema, wenn ein Wechsel in der Geschäftsführung ansteht. Und selbst dann gilt es, Widerstände zu überwinden.

Das spürt der Anwalt?

Dr. Philip Kempermann: Absolut. Das sind Unternehmen, die bisher juristische Unterstützung vielleicht nur in kleinem Rahmen, etwa im Arbeitsrecht in Anspruch genommen haben. Und plötzlich soll sich ein Firmenchef selbst hinterfragen und sein Geschäftsgebaren noch dazu. Da kommen schon so Äußerungen wie "Das haben wir doch 30 Jahre so gemacht, wieso ist das plötzlich ein Problem?"

Was ist dann Ihre Argumentation?

Dr. Philip Kempermann: Es geht darum, Risiken zu minimieren. Compliance kann zwar kurzfristig Geld kosten, aber mittel- bis langfristig hilft es, Geld zu sparen. Im Idealfall kommt Compliance dem operativen Geschäft zugute, weil Strukturen und Prozesse verbessert werden.

Was kann ein Lernprogramm zum Kartellrecht leisten? Ist es als Service für Ihre Mandanten gedacht, als flankierende Maßnahme?

Dr. Philip Kempermann: In erster Linie ist es Bestandteil eines ganzheitlichen Compliance-Programms. Geschäftsführer, Unternehmensjuristen und vielleicht auch Abteilungsleiter werden in Präsenzveranstaltungen geschult. Zusätzlich wird ein Compliance-Handbuch erstellt, das je nach Anforderungen des Unternehmens zwischen 20 Seiten und 50 Seiten oder mehr umfassen kann. Wir wissen aber, dass solche Handbücher nicht immer so gründlich gelesen werden, wie das sein sollte. Ein Lernprogramm, das eine knappe Stunde dauert und außerdem noch in kurze Lektionen unterteilt ist, erscheint dagegen deutlich attraktiver und nutzerfreundlicher.

Was ist spannender daran als ein Buch über Compliance?

Dr. Philip Kempermann: Wir haben den fachlichen Input geliefert, der ist in beiden Fällen sehr ähnlich. Spannend ist die Umsetzung durch die Experten von der Know How AG. Das Programm beinhaltet Dialoge zu konkreten Problemstellungen. Und es gibt einen interaktiven Teil, bei dem der Nutzer mitdenken und mitarbeiten muss. Der Nutzer wird also unmittelbar gefordert.

Passt das Programm denn für alle Mandanten?

Dr. Philip Kempermann: Grundsätzlich vermittelt ein Basisprogramm die wichtigsten Inhalte. Auf Wunsch können wir es aber auf die Bedürfnisse des Mandanten zusätzlich anpassen. Außerdem kann es durch Testfragen, die auf die tatsächlichen Rahmenbedingungen zugeschnitten sind, ergänzt werden. Ich könnte mir auch vorstellen, dass wir das Angebot noch ausweiten, beispielsweise um Themen wie Korruptionsprävention oder Datenschutz.

Muss der Mandant denn für das Lernprogramm extra zahlen?

Dr. Philip Kempermann: Wir werden das Lernprogramm als Standardkomponente von Compliance-Programmen anbieten. Zusätzlich wird es aber möglich sein, das Lernprogramm als Stand-Alone-Produkt gegen entsprechende Vergütung zu erhalten.